Neues aus der IT-Welt:
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Umstieg auf Windows 10 jetzt, später oder doch nicht?
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29.07.2015
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Ab heute ist Windows 10 ein Jahr lang kostenlos verfügbar, wenn man ein Gerät mit Windows 7 Servicepack 1 hat oder mit Windows
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8.1 Update. Lohnt sich der Umstieg und was sollte man vorher beachten?
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Systemvoraussetzungen u.a.:
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1 GB Arbeitsspeicher für die 32bit-Version, 2 GB Arbeitsspeicher für die 64bit-Version.
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16 GB Platz auf der Festplatte für die 32bit-Version, 20 GB Platz auf der Festplatte für die 64bit-Version.
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DirectX9-fähige Grafikkarte
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Vor dem Umstieg sollte unbedingt geklärt werden, ob alle Programme unter Windows 10 laufen und es Treiber gibt für Drucker,
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Scanner usw.
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Ausserdem sollten vor dem Umstieg alle Daten gesichert werden auf DVD, USB-Stick oder externe Festplatte!
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Einige Vorteile von Windows 10:
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Integration von Apps, moderne Oberfläche (mit Elementen von Windows 7 und 8), Sprachsteuerung, Offline-Landkarten-Programm,
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komfortables Notizprogramm, Datenaustausch - allerdings über Cloud - mit anderen eigenen Geräten.
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Einige Nachteile von Windows 10:
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Es gibt keine integrierte DVD-Wiedergabe, die neue Oberfläche ist noch nicht konsequent angepasst, manche Funktionen sind nur
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schwer erreichbar. Windows-Updates kommen in der Home-Version automatisch und können nicht, z.B. bei Betrieb mit Surfstick,
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deaktiviert oder später installiert werden.
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Umstieg jetzt, später oder doch nicht?
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Windows Vista wird noch bis zum Jahr 2017 unterstützt, Windows 7 bis 2020 und Windows 8 bis 2023.
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Windows 10 ist nicht wesentlich schneller als Windows 7 oder Windows 8.
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Bei wem die Systemvoraussetzungen gegeben sind, sicher ist, dass vorhandene Programme und Peripherie unter Windows 10
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funktionieren werden und wer die neuen Funktionen und Oberfläche nutzen will, der wird sicher bald Windows 10 installieren.
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Meine Empfehlung: nicht sofort upgraden, sondern erstmal abwarten, bis die ersten Kinderkrankheiten nachgebessert wurden und
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Umstellungsberichte nachlesen. Schliesslich ist ein Jahr Zeit für das kostenlose Upgrade.
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Und vorher auf jeden Fall Datensicherung auf einen separaten Datenträger durchführen.
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Weiterführende Informationen:
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http://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-specifications
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http://www.golem.de/news/windows-10-im-test-der-umstieg-von-windows-7-auf-10-lohnt-sich-1507-115419.html
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Windows XP wird ab 8. April 2014 von Microsoft nicht mehr aktualisiert 17.03.2014
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- das bedeutet aber nicht, dass die Computer mit Windows XP ab diesem Datum nicht mehr funktionieren. Windows XP wird weiterhin
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arbeiten, nur Microsoft sendet keine Updates mehr für Windows XP. Und bei einigen Programmen und Treibern für neue Geräte
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(Drucker etc. ) werden von den diversen Herstellern keine Versionen mehr für XP verfügbar sein.
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Avira z.B. hat angekündigt, dass das Virenschutzprogramm Antivir noch bis Anfang 2015 unter XP aktualisiert werden wird.
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Microsoft liefert schon geraume Zeit keine neuen Versionen des Internet Explorers mehr unter XP, aber Mozillas Firefox wird
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noch für XP aktualisert und öffnet noch alle Internetseiten.
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Das heisst, solange es noch Virenschutzprogramme und Browser gibt, die unter XP Aktualisierungen liefern, müssen Computer
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mit Betriebssystem XP noch nicht umgerüstet oder gar stillgelegt werden.
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Schätzungsweise jedoch ab Ende 2014, wenn kein aktueller Virenschutz mehr gegeben sein wird, wird man überlegen müssen, ob der
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betreffende Computer die Leistung hat, um Windows 7 installieren zu können oder ob die Anschaffung eines neuen Computers
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fällig ist.
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Scheuen Sie sich auch nicht, einen Computer mit Windows 8 bzw. 8.1 zu kaufen, wir können Ihnen diese Systeme mit der leichter
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bedienenden Oberfläche “wie Windows 7” einrichten, wenn Sie das wünschen. Wir beraten Sie gern !
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Hinweise zu Kennzeichnungspflichten im Internet (Abmahnfallen):
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Für Firmen: Wussten Sie schon, dass jede E-Mail ein Geschäftsbrief ist?
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Seit 2007 ist die E-Mail einem Geschäftsbrief gleichzusetzen und muss bei Einzelfirma (nicht ins Handelsregister
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eingetragen) neben der Adresse der Firma mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen und den Nachnamen
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des Eigentümers enthalten (E-Mail-Signaturen überprüfen!).
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Für GmbHs und Firmen mit Handelsregistereintrag bitte selbst Pflichteinträge nachlesen, z.B. bei (IHK Stuttgart).
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Impressum Internetseiten:
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Nach Telemediengesetz (Jahr 2007) muss ein eine gewerbliche Homepage ein Impressum mit folgenden
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Angaben enthalten:
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- Name und ladungsfähige Anschrift des Anbieters (Postfach genügt nicht)
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- Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, E-Mail)
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- Angabe des Vertretungsberechtigten (bei Personengesellschaften)
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- Angabe der Aufsichtsbehörde (falls Tätigkeit behördliche Zulassung voraussetzt)
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- Benennung von Register und Registernummer (bei Handelsregistereintrag)
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- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder Steuernummer)
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- bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten noch besondere Vorschriften
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Haftungsausschluss für verlinkte Seiten sollte auf der Internetseite vermerkt sein.
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Datenschutzerklärung sollte bei Shops und bei Internetseiten, auf denen z.B. über Kontaktformular Daten der
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Interessenten erhoben werden, enthalten sein.
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Verwendung von Fotos:
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keine unerlaubte Verwendung von fremden Fotos oder Musikdateien,
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bei gekauften Fotos Fotograf und Quelle angeben,
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bei eigenen Fotos beachten, dass Erlaubnis von abgebildeten Personen oder Privatgebäuden vorliegen muss.
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Internet-Shops und Ebay-Verkauf:
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Widerrufsbelehrung bei gewerblich angebotenen Artikeln muss deutlich und klar verständlich geschrieben sein,
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unter Angabe aller anfallenden Kosten bei Rückgabe.
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Bei Internet-Shops muss Rückgabe innerhalb 14 Tagen angeboten werden (laut Fernabsatzgesetz),
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bei gewerblichem Ebay-Verkauf derzeit sogar einen Monat.
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Zum genaueren Nachlesen:
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Sehr interessante Zusammenfassung: Die häufigsten Abmahngründe im Internet (Rechtsanwälte Terhaag & Partner).
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Sehr umfangreiches Merkblatt der IHK Nürnberg zu Rechtsfragen rund um das Internet (download pdf).
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Und "Marketing auf Twitter, Facebook & Co. – Sechs rechtliche Stolperfallen umgehen" (Rechtsanwalt Rolf Albrecht).
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30.10.2009
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Informationen zu Windows 7 - lohnt sich der Umstieg?
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Das Betriebssystem Windows 7 ist jetzt lieferbar. Es läuft (bei gleicher Hardwaregrundlage) schneller und stabiler als Vista,
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aber erst in den nächsten Wochen werden jetzt nach Markeinführung auf breiter Basis Erfahrungen mit dem neuen
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Betriebssystem gesammelt, wieweit es sich in der Praxis bewährt. Einige Drucker, Grafikkarten, Motherboards und Programme
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sind (noch ???) nicht mit Windows 7 kompatibel.
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Microsoft-Tool für Prüfung Upgrade-Fähigkeit Vista-Rechner - hier herunterladen......
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Kompatible Hardware- und Software-Liste - hier einsehen......
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Meine Empfehlungen:
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- bei Anschaffung eines Neugerätes ist auch der Erwerb des neuesten verfügbaren Betriebssystems zu empfehlen, wenn die Pro-
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gramme und Peripheriegeräte, die eingesetzt werden sollen, mit Windows 7 kompatibel sind.
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- bei vorhandenen Geräten muss vor Umstieg auf ein neueres Betriebssystem umfassend geprüft werden, ob die gesamte Hard-
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und Software mit dem neuen Betriebssystem kompatibel ist. Ausserdem müssen die Systemvoraussetzungen (mindestens 1 GB
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RAM usw.) für den Betrieb von Windows 7 erfüllt sein. Wenn das vorhandene System gut arbeitet, besteht keine Notwendig-
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keit zum Wechsel, sondern erst, wenn einzusetzende Programme nur noch auf dem neuesten Betriebssystem ausgeführt werden
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können oder das neuere Betriebssystem selbst Funktionen bereitstellt, die genutzt werden sollen.
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Microsoft wird noch bis zum Jahr 2014 Support für Windows XP leisten.
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Achtung, bei Installation von Windows 7 auf vorhandenen Geräten unbedingt vorher Daten sichern! Es werden vorhandene
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Daten und Programme bei der Installation von Windows 7 gelöscht.
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Alle Informationen zum Umstieg auch direkt auf der Microsoft-Seite - hier anklicken......
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